A. Stammeszeichen (Tamga) der Turk-Schahis von Zabulistan
B. Reste des buddhistischen Stupas von Tangi Safedak, am Mittellauf des Band-e Amir (Distrikt Yakaulang, Provinz Bamiyan, Afghanistan). Anfang 8. Jh. (©: Tropix.co.uk/Jonathan Lee)
Der Stupa liegt auf einer Terrasse am Nordabhang eines Hügels und ist großteils noch von Erde bedeckt. In unmittelbarer Nachbarschaft befanden sich eine antike Siedlung sowie ein buddhistischer Höhlenkomplex.
C. Baktrische Stifterinschrift von der äußeren Ostwand des Stupas von Tangi Safedak. Vermutlich um 714/15 n. Chr. (©: Tropix.co.uk/Jonathan Lee)
„Es war das Jahr 492 (lokale, baktrische Ära, entspricht vermutlich 714/15 n. Chr.), Monat Sbol, als ich, Alchis, Sohn des Churas, Herr von Gazan, diesen Stupa als fromme Stiftung errichtete […].“
Der Stupa wurde von Alchis, dem Herrn von Gazan (die Stadt Ghazni, Hauptstadt von Zabulistan), errichtet. Darin wurde eine Steinkiste entdeckt, die unter anderem 17 Münzen enthielt (vgl. Nr. 13). Die Münzen müssen daher spätestens bei der Anlage des Deposits, die nach Ausweis der Inschrift vermutlich im Jahre 714/15 erfolgte, in Umlauf gewesen sein.
D. Der Weg von Ghazni in das Tal des Band-e Amir nach Yakaulang.
Aus mittelalterlichen arabischen Quellen wissen wir, dass die Herren von Ghazni ihr Vieh im Tal des Band-e Amir weideten.
E. Tonskulptur eines Fürstenpaares aus dem buddhistischen Kloster von Fondukistan, Nische E; Ende 7. / Anfang 8. Jh. (©: Kabul, Afghanisches Nationalmuseum / Wien, WHAV)
Das Kloster von Fondukistan wurde vermutlich Ende des 7. oder Anfang des 8. Jhs. errichtet und liegt an der wichtigen Straßenverbindung, die von Kabul über Kapisa ins Tal von Bamiyan führt. Unter der Skulpturenbasis wurde eine tönerne Urne gefunden, die einen goldenen Brakteaten mit Herrscherbildnis, drei Drachmen der Turk-Schahis (davon eine kontermarkiert, vgl. Nr. 7), sowie eine kontermarkierte Drachme des Sasaniden-Königs Chosro II. aus seinem 37. Regierungsjahr (= 627/28) enthielt. Die später darauf angebrachten Kontermarken zeigen, dass die Deponierung der Urne nach 689 n. Chr. erfolgt sein muss.